Schulbestimmungen

  • Kurse müssen vor der ersten Lektion des neuen Quartals bezahlt werden.
  • Lektionen, die persönlich abgemeldet werden, können nachgeholt werden. Erfolgt keine Abmeldung so verfällt dieser Anspruch.
  • Öffentliche Feiertage, welche in die Kurswochen fallen, werden von den Teilnehmern bezahlt und können auf eigene Initiative nachgeholt werden.
  • Ferien richten sich nach den Schulferien von Basel-Stadt, bzw. nach spezieller Abmachung.
  • Schriftliche Kündigungen haben bis spätestens 3 Wochen vor dem neuen Quartal zu erfolgen. - Beim Verlust von gemieteten Schuhen ist ein Betrag zwischen CHF 100 bis 300, jeweils vom Schuhmodell abhängig, zu bezahlen.
  • Die Schule bzw. die Lehrerin / der Lehrer haftet nicht bei Unfall oder Diebstahl.
  • Versicherung ist Sache der Teilnehmer/Eltern.
  • Kursanmeldungen und die Schulbestimmungen sind verbindlich.