Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Kurse müssen vor der ersten Lektion des neuen Quartals mit Einzahlungsschein oder in bar bezahlt werden.
- Lektionen, die persönlich abgemeldet werden, können im laufenden Quartal nachgeholt werden. Erfolgt keine Abmeldung so verfällt dieser Anspruch.
- Öffentliche Feiertage, welche in die Kurswochen fallen, werden von den Teilnehmer:innen bezahlt und können auf eigene Initiative nachgeholt werden.
- Ferien richten sich nach den Schulferien von Basel-Stadt, bzw. nach spezieller Abmachung.
- Ohne schriftliche Kündigung gelten Teilnehmer:innen im neuen Quartal weiterhin unter den gleichen Bedingungen als angemeldet. Schriftliche Kündigungen haben bis spätestens 3 Wochen vor dem neuen Quartal zu erfolgen.
- Die Schule bzw. die Lehrerin / der Lehrer haftet nicht bei Unfall oder Diebstahl. Versicherung ist Sache der Teilnehmer / Eltern.
- Kursanmeldungen sind verbindlich. Die Schulbestimmungen (AGB Tanzwerk GmbH) sind verbindlich.
- Mit der Anmeldung wird ebenfalls bestätigt, dass Fotos und Videos (z.B. von Auftritten, Meisterschaften) vom tanzwerk, der Tanzwerk GmbH verwendet werden dürfen für Website, Soziale Medien, Flyer usw.
Schuhmiete
Im tanzwerk können Schuhe in diversen Grössen bei Sabine Freuler gemietet werden.
Mit dem Eintrag ins Mietregister erklärt man sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
- Die Schuhmiete ist vierteljährlich zu bezahlen.
- Mit den Schuhen darf nur auf Holz- bzw. Laminatboden gesteppt werden. Steinboden ist auf jeden Fall nicht zum Üben geeignet und zerstört die Schuhe.
- Die Schuhe können jeweils in den Stunden sowie auch privat genutzt werden.
- Beim Verlust von gemieteten Schuhen ist ein Betrag von CHF 100/ CHF 150/ CHF 250 (je nach Schuhmodell) zu bezahlen.