Kurse müssen vor der ersten Lektion des neuen Quartals bezahlt werden.
Lektionen, die persönlich abgemeldet werden, können nachgeholt werden. Erfolgt keine Abmeldung so verfällt dieser Anspruch.
Öffentliche Feiertage, welche in die Kurswochen fallen, werden von den Teilnehmern bezahlt und können auf eigene Initiative nachgeholt werden.
Ferien richten sich nach den Schulferien von Basel-Stadt, bzw. nach spezieller Abmachung.
Schriftliche Kündigungen haben bis spätestens 3 Wochen vor dem neuen Quartal zu erfolgen. - Beim Verlust von gemieteten Schuhen ist ein Betrag zwischen CHF 100 bis 300, jeweils vom Schuhmodell abhängig, zu bezahlen.
Die Schule bzw. die Lehrerin / der Lehrer haftet nicht bei Unfall oder Diebstahl.
Versicherung ist Sache der Teilnehmer/Eltern.
Kursanmeldungen und die Schulbestimmungen sind verbindlich.